new trinity and unity | Auf dem Weg zum ersten EU-Bürgerschaftsentscheid 2009


Auf dem Weg zum ersten EU-Bürgerschaftsentscheid 2009

Impuls 21: Yes we can — und so geht’s!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in der europäischen Union!

1.

Nachdem für die Regierenden in der EU die Mitteilung des Ergebnisses des irischen Referendums über den → Lissaboner »Reformvertrag« am 13. Juni 2008 zu einem »schwar­zen Freitag« geworden war, kam schon zwei Tage danach von einer Konferenz der Initiative Zivilgesellschaft aus Wien am 15. Juni mit einem an alle Europäerinnen und Europäer sich wendenden → Appell aufgrund einer neuen Idee die »frohe Botschaft« einer begeisternden Antwort auf die Frage: Was nun?

Sie weist zunächst auf eine Tatsache hin, die niemand bestreiten kann: Alle bisherigen Verträge der EU, welche die Grundlage ihrer Entwicklung bilden, sind ohne die Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger in Szene gesetzt worden.

Das ist das alle anderen Mängel verbindende entscheidende Demokra­tie-Defizit dieses »Jahrhundertprojektes«. Die Bürgerschaft der Union konnte immer nur passiv - mit mal mehr, mal weniger Zähneknirschen - hinnehmen, was die Brüsseler Institutionen, ihre Bürokratie und die Regierungen der Mitgliedsländer ihnen vorsetzten.

2.

Der Wiener Appell sagt nun: Damit muss jetzt Schluss gemacht werden. Wir wollen in Zukunft als Bürgerschaft unser politisches Schicksal in Europa demokratisch selbst in die Hand nehmen können.

Das heißt: Höherrangig als alle im Parlamentarismus und damit in der Parteipolitik wurzelden Funktionen der Exekutive und der Legislative muss konstitutionell das direkt-demokratische Selbstbestimmungsrecht der Bürgerschaft angesiedelt sein.

3.

Damit dieses Prinzip der Souveränität der Rechtsgemeinschaft kein bloß abstraktes bzw. bloß aufs Wählen reduziertes bleibt - womit ja die Souveränität zwar ausgeübt, aber im selben Augenblick auch pauschal an die sog. repräsentativen Organe abgegeben wird -, muss, nach dem Vorschlag des Wiener Appells, ein dreifaches Grundrecht als permanent verfügbar eingerichtet werden:

a. Das außerparlamementarische Initiativrecht. Mindestens eine Million Bürgerinnen und Bürger der EU sollen sich zusammenschließen können, um eine Gesetzesinitiative oder ein allgemeines politisches Anliegen an das europäische Parlament zu richten. Dieses muss den Antrag innerhalb eines halben Jahres geschäftsordnungsmäßig beraten und darüber beschließen. Findet er die mehrheitliche Zustimmung, erlangt er Rechtskraft.

b. Das Bürgerschaftsbegehren. Es kann eingeleitet werden, wenn das Parlament den Antrag ablehnt. Ziel des Begehrens ist es, mit einer freien Unterschriftensammlung mindestens zehn Millionen mündiger Bürgerinnen und Bürger für die Unterstützung des Be­gehrens zu gewinnen. Ist diese erreicht, kann das Anliegen bis spätestens nach einem halben Jahr erneut auf die Agenda des parlamentarischen Gesetzgebers kommen.

c. Der BürgerschaftsEntscheid. Er findet frühestens ein halbes, spätestens ein Jahr nach dem Abschluss des Bürgerschaftsbegehren. Verbindlich wird, was die Mehrheit der an der Abstimmung Teilnehmenden beschließt. Ein Bürgerschaftsentscheid zum gleichen Gegenstand kann frühestens zwei Jahre nach diesem Beschluss wieder stattfinden.

4.

Von entscheidender Bedeutung für die Ausübung dieser Grundrechte in dem dreistufigen demokratischen Lebensprozess ist nun, welche Rolle den Medien für die Urteilsbildung der Bürgerschaft zur jeweiligen Sache zukommt:

Eine Medienbedingung ist in der heutigen Gesellschaft erfor­derlich, weil der Einfluss, den insbesondere die Massenmedien für die Urteilsbildung der Menschen inzwischen gewonnen haben, ein gar nicht hoch genug zu bewertender Faktor geworden ist. Deshalb bedarf es im plebiszitären Verfahren einer geeigneten Regelung, damit zumindest in der zweiten Hälfte des Begehrens und in der Zeit bis zum BürgerschaftsEntscheid für das Pro und Contra zum jeweiligen Sachverhalt, den eine Initiative auf die Agenda gestellt hat, die freie und gleichberechtigte Information und Diskussion gewährleistet ist. Die Institution eines → Ombuds­rates sollte mit den Vertretern der beiden Seiten - der Initiativträger einerseits und der Medien andererseits - das Entsprechende vereinbaren.

5.

Das Projekt »Impuls 21 - Europäische BürgerschaftsBewegung EBB« wurde gestartet, um diese Idee jetzt a. überall bekannt zu machen und b. dadurch die Voraussetzung zu schaffen, dass darüber ein BürgerschaftsEntscheid - parallel mit der nächsten Wahl zum EuropaParlament im Juni 2009 - beschließen kann.

Für die Struktur dieses Beschlusses hat Impuls 21 drei Alternativen → vorgeschlagen. Ob dieses Ziel zu erreichen sein wird, hängt nun einzig und allein davon ab, ob es gelingt, EU-weit soviel Unterstützung aus der europäischen Bürgerschaft zu mobilisieren, dass sie als »Gemeinwille«, als kollektive Willensbekundung stark und überzeugend genug ist, um alle widerstrebenden Kräfte zurückzudrängen oder - noch besser - auch sie für diese Alternative zu gewinnen. → Zur Willensbekundung!

6.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann nicht nur mit seiner persönlichen Willensbekundung, sondern auch durch seine Mitwirkung, durch sein Engagement für dieses Ziel, den ersten Bürgerschaftsentscheid über die konsequente Demokratisierung der Europäischen Union, dazu beitragen, dass dieses Projekt zum Erfolg führt. Daher bitten wir alle, die das hier kurz vorgestellte Anliegen geprüft haben und zu dem Urteil gekommen sind, es verfolge die richtige, die notwendige Angelegenheit, mitzuhelfen, den Impuls wo immer möglich zu verbreiten.

So können alle, ob Frau oder Mann, ob jung oder alt, ob gesund oder krank, ob arm oder reich, ob banal oder genial das ihre zum Gelingen beitragen. Wir meinen, das für die Kampagne Nötige im Internet zur Verfügung gestellt zu haben bzw. werden das KnowHow in der nächsten Zeit noch komplettieren. Wer dafür praktische Einfälle hat, möge sie uns bitte mitteilen.

Mit allerbesten Grüßen und Wünschen

Wilfried Heidt, Ines Kanka, Gerhard Schuster

26. Juni 2008

Impuls 21 - Europäische BürgerschaftsBewegung EBB

wilfried.heidt@kulturzentrum-achberg.de
gerhard.schuster@ig-eurovision.at

Wilfried Heidt, c/o Internationales Kulturzentrum,
Hohbuchweg 23, D-88147 Achberg

Gerhard Schuster c/o IG-EuroVision-Österreich,
Brantinggasse 61, A-1100 Wien