new trinity and unity | Achberger Sommerkongress 2008


Achberger Sommerkongress 2008

Impuls 21 - Europäische BürgerschaftsBewegung EBB

Auf zum Achberger Sommer-Kongress:
Volksentscheid im Juni 2009 über
»Jetzt die Demokratisierung der EU gestalten!«
Vom 24. bis 31. August 2008
Im Internationalen Kulturzentrum Achberg [bei Lindau i. Bs]

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Europäischen Union!

Durch die hilflose Debatte in den Kreisen des EU-Establishments auf der Ebene der parlamentarischen Exekutiven und Legislativen in der Union und ihren Mitgliedsstaaten, aber auch der Medienreflexe zum Ergebnis des Referendums über den sog. Lissaboner Reformvertrag ist endlich eine hoffentlich wirksame Aufklärung möglich geworden, was eigentlich die Wurzel dessen ist, was allenthalben das »Demokratie«-Defizit der EU genannt wird.

Und es ist - aus der Zivilgesellschaft - bereits jene Antwort darauf gegeben, die allein der Heilfaktor für dieses schwere Gebrechen sein kann:

I. Was ist die Wurzel des Problems und wie muss es beseitigt werden?

Tatsache ist, dass die bisherigen Verträge, auf denen sich die Union entwickelt hat, in demokratischer Hinsicht prinzipiell nicht auf der Höhe der Zeit standen. Denn eine demokratische Grundordnung auf der Höhe der Zeit, muss ausgehen vom Souveränitätsrecht der Rechtsgemeinschaft, der Bürgerschaft des Gemeinwesens Europäische Union. Dieser Kardinalfaktor fehlte bisher. Er müsste in Gestalt der folgenden vier RechtsAxiome in deren künftige vertragliche Grundlage eingefügt werden.

1. Vor all dem, was von den Staatsfunktionen an Organe der Volksvertretungen übertragen wird, muss der - wie schon J. J. Rousseau 1762 erkannte - prinzipiell nicht übertragbare Gemeinwille stehen und selbst - direkt-demokratisch - handlungsfähig sein können. Und zwar in erster Linie hinsichtlich der Funktion der Legislative und des ihr nahen übrigen allgemeinpolitischen Gestaltens. A­­bgekürzt hat sich dafür historisch der Begriff des Plebiszites, des Volksentscheides, der Volksabstimmung oder des Referendums eingebürgert.

2. Aus dem Gemeinwillen - also demokratisch legitim - kann ein solcher Entscheid nur kommen, wenn er sich eigenverantwortlich aus der Mitte der Bürgerschaft bildet, also niemals aus der parlamentarischen Exekutive oder auch Legislative angefordet oder parteipolitisch instrumentalisiert werden darf.1 Dies ist dann der Begriff bzw. das Institut des Volks- oder BürgerschaftsBe­gehrens.

3. zu einem solchen führt der Weg in zwei Schritten:

Jede bürgerschaftliche Aktivität, die sich auf das Ziel richtet, verbindlich im Ganzen werden zu sollen, beginnt mit der Ausübung des Initiativrechtes.

Das heißt: a.] Eine konstitutionsvertraglich zu vereinbarende Zahl von mündigen Bürgerinnen und Bürgern schließt sich zusammen und bringt beim zuständigen parlamentarischen Gesetzgeber eine Initiative in Gestalt eines Gesetzesentwurfes oder eines allgemein formulierten politischen Anliegens ein. Dieses wird geschäftsordnungsmäßig parlamentarisch beraten und entschieden. b.] Im Falle der Ablehnung kann die Initiative ein Begehren einleiten [s. 2.]. Erreicht dieses die erforderliche Zahl an Unterstützungen stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger, findet ein BürgerschaftsEntscheid statt [s. 1.].

4. Heute ist nun dafür, dass dieses dreistufige Verfahren durchgängig die demokratische Qualität hat, entscheidend, dass zum einen die Bedingungen im Für und Wider beim Verlauf des Verfahrens im öffentlichen Diskurs gleichberechtigt sind und zum andern dadurch die politische Urteilsbildung der Bürgerschaft frei ist. Deshalb muss im Zeitalter der Medien und insbesondere der Massenmedien eine Medienbedingung für diesen Prozess konstitutionell wirksam sein, welche diese beiden Erfordernisse gewährleisten kann.

Fazit: Nur unter diesen Voraussetzungen dergestalt vereinbarter BürgerschaftsSouveränität ruhen die politischen Staatsfunktionen auf einem demokratischen Fundament. Erst durch den beschriebenen Popularvorbehalt [siehe oben 1. bis 4.] erhalten die parlamentarischen Arbeitsformen in ihrer legislativen und exekutiven Funktion ihre demokratische Legitimation. → mehr zum Zusammenhang der dreistufigen BürgerschaftsDemokratie in der aktuellen Situation

II. Was können wir tun, um die Europäische Union in diesem Verständnis als ein Gemeinwesen auf der Höhe der Zeit zu konstituieren?

Es war keine nur spontane Aktion, dass am Wochenende nach dem Bekanntwerden des irischen Abstimmungsergebnisses die 4. Konferenz der Initiative Zivilgesellschaft in Wien mit dem »Wiener Appell« sofort darauf reagieren konnte. Das kakophone Stimmengewirr der Kommentierungen aus dem EU-Establishment und der Medien hatte bereits eingesetzt. Wir brauchen hier nicht näher darauf einzugehen. Es war klar, dass mit dem »Nein« von der »grünen Insel« das Projekt des »Lissaboner Reformvertrages« - und damit der gesamte jahrzehntelange europäische Integrationsprozess zu scheitern drohe, wenn man nicht mit Irland einen Ausweg aus der Sackgasse finden würde. Es zeigte sich, dass man zunächst ratlos blieb.mehr

1. Nicht ratlos war die Konferenz in Wien! Weil die Initiativgruppe, die spontan die Idee für den »Appell« auf die Tagesordnung zu stellen anregte, seit einem Jahrzehnt schon am Verfassungsthema der EU engagiert war und schon manche Beiträge dazu vorgelegt hatte, die aber vom Establishment samt und sonders ignoriert wurden, war man im Prinzip auch auf die neu entstandene Situation vorbereitet und konnte mit einem konkreten und gut begründeten → Vorschlag darauf antworten.

Jetzt geht es darum, auch die richtige Antwort auf die - siehe II. - gestellte Frage zu geben, was wir tun können, um jenen Ausweg aus der Sackgasse zu eröffnen, durch den wir die Europäische Union zu einem solchen Gemeinwesen machen, das künftig in seiner weiteren Entwicklung aus der demokratischen Souveränität seiner Bür­gerschaft durch den oben - siehe I. - kurz charakterisierten, jederzeit verfügbaren Prozess legitimiert ist.

2. Um das zu erreichen, bietet das Jahr 2009 genau eine hervorragende Gelegenheit: Im Juni des nächsten Jahres findet die Wahl zum Parlament der EU statt. Wir meinen, dass es keine günstigere Situation geben kann, die Union in demokratischer Hinsicht auf die Höhe der Zeit zu stellen, als dass wir ihre Bürgerschaft dazu aufrufen, mit einem BürgerschaftsEntscheid festzustellen, ob sie diesen Schritt mehrheitlich realisieren will.

Da nun aber das demokratische Souveränitätsrecht der Bürgerschaft ein solches ist, das eine originäre Würde hat, tritt es am besten nicht derart ins Leben, dass darum »gebettelt« wird - das mag in den ersten zweihundert Jahren seines geschichtlichen Werdens, also ab 1789, noch angegangen sein, dass die Untertanen mit »Petitionen« an die Herrschenden herangetreten sind, um von ihnen die Erfüllung ihrer Anliegen zu erbitten. Im 3. Jahrhundert, also nach 1989, ist das obsolet geworden, eine unzeitgemäße Untertänigkeitsgeste.

Weil auch die durch Wahlen »an die Macht« Gekommenen - wie weiland die Fürsten - noch immer nicht, außer mit rhetorischen Verbeugungen, den konsequenten demokratischen Respekt vor der BürgerschaftsSouveränität zeigen und nicht schon längst das aufgegriffen haben, was ihnen seit langem aus den Forderungen zivilgesellschaftlicher Initiativen2 abverlangt wurde, ist jetzt die richtige Antwort auf diese permanente Ignoranz und Arroganz der Macht diejenige, dass wir die Sache ab sofort selbst in die Hand nehmen - als Revolution auf der Höhe der Zeit!

3. Revolution durch Evolution: Da trifft es sich gut, dass selbst der unter demokratischen Kriterien geradezu zynische Lissaboner Reformvertrag in seinem Art. 11 einen Zipfel anbietet, den wir zur ganzen »Wurst« ausbilden und dann mit dieser die entsprechende historische kollektive Willensbekundung verbinden müssen.

Im Artikel 11 ist eine Möglichkeit vorgesehen, dass 1 Million EU-Bürger/innen an die Brüsseler Kommission eine Anregung sollen geben können, welche diese dann zu behandeln habe. Diesen minimalen Zipfel eines bürgerschaftlichen Initiativelementes greifen wir auf und nehmen ihn als selbstorganisierten Vorlauf für unsere Forderung, gleichzeitig mit der Wahl zum EU-Parlament im Juni 2009 den ersten EU-BürgerschaftsEntscheid - über die Ersetzung des jetzigen Art. 11 durch jenen, den wir in Konsequenz des »Wiener Appells« vorschlagen - zu veranstalten.

Für dieses Ziel haben wir im Internet mit der Seite → Willensbekundung für alle Stimmberechtigten in der EU die Möglichkeit eingerichtet, die Forderung zu unterstützen, die wir jetzt auch mit dem Achberger SommerKongress, zu dem wir hiermit herzlich einladen, thematisieren und mit allen daran Interessierten diskutieren wollen.

Wir hoffen, dass auch diese Veranstaltung ein Beitrag dazu sein wird, das Projekt ans Ziel zu bringen. Es steht jetzt operativ alles zur Verfügung, was wir dafür brauchen. Nun liegt es wirklich nur noch am Engagement und der Begeisterung für das selbstbewusste Ergreifen der Souveränität des Ganzen aus der Souveränität der Einzelnen, ob die Revolution durch Evolution gelingen wird. Denn wenn sich genügend viele an der Willensbekundung beteiligen, wird sich gegen diese Bekundung des selbstorganisierten Gemeinwillens kein Establishment mehr verweigern. Wetten, dass …..?

Impuls 21 - Europäische BürgerschaftsBewegung EBB
Wilfried Heidt, Ines Kanka, Gerhard Schuster
Achberg/Wien 1. Juli 2008

wilfried.heidt@kulturzentrum-achberg.de
gerhard.schuster@ig-eurovision.at

Anmeldung und Bedingungen [Anfahrt, Unterkunft, Verpflegung etc.]:
www.ig-eurovision.net/tagungsanmeldung.htm

Willensbekundung:
www.initiative-zivilgesellschaft.at/wiener-appell/willensbekundung

Die bisherigen Dokumente des Projektes:
www.initiative-zivilgesellschaft.at/wiener-appell/was-geschieht

Wilfried Heidt, c/o Internationales Kulturzentrum, Hohbuchweg 23, D-88147 Achberg
Gerhard Schuster c/o IG-EuroVision-Österreich, Brantinggasse 61, A-1100 Wien
_______________________________________________________

1 Für diese sozusagen illegitime Usurpation des Gemeinwillens steht der Begriff des Bonapartismus. Am 17. Juni 1789 erklärte sich in Frankreich die Versammlung des »Dritten Standes«, durch die Schrift des Abbés Sieyès inspiriert, zur »Nation« als der künftigen einzigen Quelle allen Rechts, proklamierte also die »Volkssouveränität« als die neue Grundlage der Staatsordnung. Mit diesem »Don­nerkeil Mirabeaus« [Heinrich von Kleist] beginnt die Französische Revolution, die dann Napoleon Bonaparte am 18. Brumaire 1799 [9. November] als der primus inter pares des Dreier-Di­rektoriums »für beendet« erklärte [während am selben Tag zur selben Stunde in Jena um Friedrich Schiller seine republikanisch gesinnten Dichterfreunde versammelt waren und anhörten, wie Novalis eine Rede über »Europa« hielt]. Nun übte er, Napoleon, die Souveränität alleine aus, ernannte sich 1804 zum Kaiser der Franzosen und begann mit einer ersten Volksabstimmung seine Diktatur plebiszitär legitimieren zu lassen. Für diesen Vorgang, den auch die nachfolgenden Napoleons übernahmen, hat dann die Wissenschaft später den Begriff des »Bonapartismus« geprägt.

2 Siehe: http://www.wirsinddeutschland.org und http://www.volksgesetzgebung-jetzt.at