new trinity and unity | Der EU-BürgerschaftsEntscheid 2009


Der EU-BürgerschaftsEntscheid 2009

Zur Struktur des EU-Bürgerentscheides im Juni 2009
Über die Forderung der Initiative »Impuls 21 – EBB«,
das Prinzip der dreistufigen BürgerschaftsDemokratie
in den neuen Verfassungsvertrag der EU aufzunehmen

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I.

1. Mit dem Wiener Appell der Initiative Zivilgesellschaft vom 15. Juni 2008 ist in der Debatte über die Zukunft der EU ein neues geistig-politisches Element ins Spiel gekommen. Der Appell fordert im Zusammenhang mit der Kontroverse um den Lissaboner »Reformvertrag« hinsichtlich der Aufgabe der Demokratisierung der EU im Punkt ihrer staatsrechtlichen Konstituierung, jetzt endlich den Schritt in die konsequente Begründung derselben auf dem Prinzip der Souveränität ihrer Bürgerschaft zu machen.

2. Bisher wurde oft von einem »Demokratiedefizit« der Union gesprochen. Man verstand darunter in der Regel zweierlei: Zum einen sollten gegenüber den exekutiven Institutionen dem EU-Parlamen­ta­rismus mehr Kompetenzen zugebilligt werden, um, wie man dachte, diese - durch die Bindung an die Wahlen - stärker demokratisch zu legitimieren; zum andern wurde von verschiedensten parteipo­litischen Strömungen, einzelnen Personen der Publizistik und Wissenschaft und besonders aus Organisationen der Zivilgesellschaft häufig auch die Forderung erhoben, Volksabstimmungen zu ermöglichen. Wo solche in Mitgliedsländern stattfanden, wurde das meist begrüßt und als Ausdruck von »mehr Demokratie« gewertet. Wenn einem dann aber das Abstimmungsergebnis weniger sympathisch war, als man es selbst gerne gehabt hätte, war die Begeisterung für diese »plebiszitäre« Demokratie oft merklich abgekühlt. Was im Einzelfall, wie bei dem luxemburgischen Außenminister Asselborn, sogar so weit ging, dass er den Volksentscheid auf EU-Ebene und über EU-Angelegenheiten generell ausgeschlossen haben wollte.

3. Der Ansatz des Wiener Appells ist ein anderer. Er erhebt keine Schlagwortforderungen. Und er ist nicht in der Illusion befangen, es sei - wie auch immer im einzelnen geregelt - die abgeleitete Staatsgewalt des parteipolitisch vermittelten Parlamentarismus an sich bereits eine Erscheinungsform der Quelle demokratischer Legitimation für politischen Handeln in exekutiver wie legislativer Hinsicht. Das ist sie erst dann, wenn als diese Quelle der bürgerschaftliche [Volks]Souverän sui generis aus eigener Initiative und konstitutionell durch ihn selbst geregelt jederzeit in der politisch-rechtlichen Sphäre des sozialen Organismus aktionsfähig ist.

Das ist - auf der Höhe der Zeit gedacht - das Fundament der Demokratie, ohne das alles, was sich »demokratisch« zu sein wähnt, bestensfalls auf dem Weg zur Demokratie ist, die Wirklichkeit ihres Wesens aber noch gar nicht erreicht hat. Wer das erkennt, wird von »mehr Demokratie« erst dort reden, wo - ausgehend vom Erreichnis des Wesens der Demokratie, also der konstitutionell verankerten jederzeit aktivierbaren BürgerschaftsSouveränität - dieses den strukturell-systemischen Vorrang hat gegenüber allen Elementen der abgeleiteten »indirekten« Staatsgewalt. Diese kann dann, z. B. in den Parlamentsfunktionen des repräsentativen, durch Wahlen legitimierten Institutionengefüges, »mehr« - oder auch weniger - demokratisch sein. Denn in dieser Hinsicht gibt es natürlich bessere und schlechtere Erscheinungsformen, die aber allesamt erst dann zum Spannungsbogen des demokratischen Spektrums gehören, wenn dieses hinsichtlich des Wesenskerns der Sache primär im konstitutionell vorgegebenen Prinzip der BürgerschaftsSouveränität begründet ist.

Das ist der Grundgedanke des Wiener Appells, wenn er sagt, die EU müsse, wolle sie nicht nur ihre sekundären »Demokratie«-Defizite abbauen, sich überhaupt erst einmal - wie beschrieben - grundsätzlich demokratisch konstituieren.

4. Damit aber auch das nicht lediglich ein Schlagwort, ein abstrakter Begriff bleiben würde, sondern sich wesensgemäß »in-karnieren« kann, zeigt der Appell, wie dieses SouveränitätsPrinzip zur Erscheinung gebracht, wie es »geregelt« werden muss, damit es im gesellschaftlichen Leben selbst als ein das Ganze je und je ergreifender und mit Bewusstsein durchdringender Lebensprozess sein kann.

Deshalb wird dieser Prozess als ein dreistufiger charakterisiert, mit welchem in heutiger Zeit unabdingbar eine die Einbeziehung der Medien betreffende Regelung verbunden sein muss. Denn das Wesen der Demokratie hat, so wie es hier gezeigt wird, nicht nur den Aspekt der Willensbekundung - sie bildet den Abschluss der jeweiligen Entwicklung des demokratischen Vorganges -, sondern es geht aus von einer freien Initiative aus dem Geistesleben eines Gemeinwesens - dem Individualpol des Prozesses - und führt schließlich über eine mittlere Phase, in welcher sich das innere Potential eines kollektiven Begehrens bildet - zum Sozialpol des beschließenden Gemeinwillens, der, wie schon Jean-Jacques Rousseau 1762 in seinem »Contrat social« richtig erkannte, nicht übertragbar ist.

Weil diese drei Stufen auch als ein in sich zusammengehöriges Bewusstseinsgeschehen zu verstehen sind, auf welches in unserer geschichtlichen Epoche die Medien - und insbesondere die Massenmedien - einen entscheidenden Einfluss ausüben, können sie nicht nur als privatwirtschaftliches oder auch staatliches Phänomen gelten, sondern müssen - jedenfalls im plebiszitären Raum der Demokratie - auf eine zu vereinbarende »öffentlich-rechtliche« Weise in die demokratische Lebensordnung einbezogen sein [alles Nähere zum praktischen Detail des Wiener Appells → hier].

II.

Dieser fundamentale Ausgangspunkt war das initiale Motiv, die Inititive »Impuls 21« als Europäische BürgerschaftsBewegung ins Leben zu rufen und sie konkret mit dem Ziel zu verbinden, gleichzeitig mit der nächsten Wahl zum Parlament der Europäischen Union einen Bürgerentscheid zu verbinden, welcher diese im obigen Sinne neu konstituieren würde.

Wenn dieser Entscheid im wesentlichen die Abstimmung darüber wäre, ob die Bürgerschaft der EU diese so gefasste Neubegründung wollte, um auf dieser neuen - für alle verständlichen und überschaubaren - Grundlage die Aufgaben der Gegenwart und der nächsten Zukunft im 21. Jahrhundert anzupacken, brauchte man sich über den Lissaboner »Reformvertrag«, mit dem die einen dieses, die anderen jenes Urteil verbinden, nicht mehr zu streiten. Es wäre nur nötig, die → vier Axiome, wie sie der Wiener Appell vorgeschlagen hat, in den Vertrag aufzunehmen - und zwar anstelle des dort jetzt figurierenden, total verkorksten Artikels 11. Alles übrige könnte zunächst so wirksam werden, bis - angestoßen von freien Initiativen aus der Bürgerschaft - bessere Wege und Problemlösungen gefunden, diskutiert und unter den dann wirksamen Lebensbedingungen des neuen Artikels 11 des Grundvertrags - entweder parlamentarisch oder plebiszitär - demokratisch legitimiert vereinbart und beschlossen sind.

III.

Um allen Willlensrichtungen bei diesem Bürgerentscheid im Juni 2009 formal gleichermaßen gerecht zu werden, schlägt die Initiative »Impuls 21« vor, die Abstimmung über drei Alternativen zu realisieren:

  1. Weiter wie bisher: Also Lissabon wie vorliegend.
  2. Lissabon mit neuem Art. 11 [nach dem Vorschlag des Wiener Appells]
  3. Nur dreistufige BürgerschaftsDemokratie [wie nach dem Wiener Appell]

Denkbar wäre noch eine 4. Alternative: Abstimmung über einen völlig neuen Gesamtvertrag [inkl. Position Wiener Appell]. Dazu müsste sich freilich bis spätestens Ende 2008 eine entsprechende Initiative bilden, damit bis zum Entscheid genügend Zeit bliebe, diese Alternative EU-weit bekannt zu machen und zu diskutieren.

Impuls 21 - Europäische BürgerschaftsBewegung hat die Kampagne zur Unterstützung für diesen Verfahrensvorschlag begonnen und ruft alle europäischen Mitbürgerinnen und Mitbürger auf, ihn mit ihrer → Willensbekundung zu unterstützen.

Da heutzutage in Europa alle Zugang zu Internet haben, dürfte es im Prinzip kein Problem sein, dass dieser Anstoß zu einer Welle anschwillt, welche durch die Zahl der Beteiligung genügend »politisches Kapital« bilden wird, um das Ziel zu erreichen. Wenn wir jetzt alle Kräfte darauf konzentrieren, müsste das Projekt gelingen.

Alle, die ihrerseits Webseiten betreiben, bitten wir, die folgenden Dokumente auch zu verbreiten:

1. Wiener Appell vom 15. Juni 08
www.initiative-zivilgesellschaft.at/pdf/wiener-appell.pdf

2. Offener Brief an die Teilnehmer der Brüsseler EU-Ratskonferenz vom 19. Juni 08
www.initiative-zivilgesellschaft.at/pdf/wa_offenerbrief_I_rat_19-06-08.pdf

3. Offener Brief an alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der EU vom 22.Juni.08
www.initiative-zivilgesellschaft.at/pdf/wa_offenerbrief_II_vertreter_22-06-08.pdf
4. Offener Brief an das irische Volk und an die Völker der EU-Mitgliedsländer vom 24.Juni 08
www.initiative-zivilgesellschaft.at/pdf/wa_offenerbrief_III_voelker_24-06-08.pdf

Der entscheidende finale Punkt ist natürlich die → Willensbekundung. Ohne sie blieben wir nur ein Adler mit gelähmten Schwingen. Nun liegt es an uns gemeinsam, was wir sein werden. Was wir sein wollen.

Initiative »Impuls 21 - Europäische BürgerschaftsBewegung EBB«

25. Juni 2008

wilfried.heidt@kulturzentrum-achberg.de
gerhard.schuster@ig-eurovision.at

Wilfried Heidt, c/o Internationales Kulturzentrum,
Hohbuchweg 23, D-88147 Achberg

Gerhard Schuster c/o IG-EuroVision-Österreich,
Brantinggasse 61, A-1100 Wien