new trinity and unity | Offener Brief an die Völker der Europäischen Union


Offener Brief an die Völker der Europäischen Union

Wie es mit Irland als Mitakteur in der EU weitergehen kann
und weitergehen sollte

Die Initiative »Impuls 21 – Europäische BürgerschaftsBewegung
EBB« schlägt vor:

Volksentscheid über die Forderung des Wiener Appells
vom 15. Juni 2008: »Jetzt Demokratie verwirklichen!«

Offener Brief an das irische Volk und zugleich an alle
Europäerinnen und Europäer

Wir wenden uns an Sie mit diesem Zwischenruf, der, von der österreichischen Metropole → ausgegangen, inzwischen seine Kreise in mehreren Ländern der EU zu ziehen beginnt und nun auch »die grüne Insel« erreichen soll. Es geht um ein Anliegen, von dem wir überzeugt sind, dass es, wenn es erst gut bekannt und bedacht sein wird, auf die Zustimmung bei der großen Mehrheit der irischen Bevölkerung wie der aller anderen Staaten stoßen wird.

Wir wollen damit nicht nur einen Weg zeigen, wie sich in Irland ein Konsens unter den verschiedenen politischen Strömungen des Landes bilden, sondern wie darüber hinaus ein gleichgerichteter Impuls bei der Bürgerschaft aller Länder der EU Aufnahme finden und auch deren Willen beflügeln könnte, eine ele­mentare Neubegründung der Europäischen Union aus dem Geist einer Demokratie auf der Höhe der Zeit zu beschließen.

I.

Die Iren hatten - im Unterschied zu allen in den anderen Mitgliedsländern - am 13. Juni die Gelegenheit, mit einem Referendum ihren Willen zum Lissaboner »Reformvertrag« zu bekunden. Sie haben mehrheitlich mit »Nein« gestimmt.

Wir wissen nicht, was Ihre Gründe für dieses Votum im einzelnen waren. Es ist auch ohne Bedeutung, wie wir darüber denken. Tatsache ist, dass in der Union sofort nach dem Bekanntwerden des Abstimmungsergebnisses allüberall ein kakophones Stimmengewirr losbrach, mit Spekulationen nach jeder Himmelsrichtung, welche Gründe es wohl gewesen sein mochten, die die Ablehnung zustande brachten. Auch war von großer Ratlosigkeit darüber zu hören und zu lesen, wie es nun weitergehen könne und solle mit dem Ratifizierungsprozess in den Ländern, deren Parlamente noch nicht ratifiziert haben.

Auch die Brüsseler Konferenz des Europäischen Rates konnte am 19./20. Juni auf diese Frage keine Antwort finden. Ihre eigene Regierung will bis zur nächsten Ratskonferenz im Oktober - unter dann französischem Vorsitz - darüber nachdenken, welches ein konsensfähiger Weg aus der Sackgasse sein könnte. Denn eine weitere Abstimmung in Irland hält man eher für aus­geschlossen.

Andere, wie zum Beispiel der luxemburgische Premierminister Juncker, wollen die Sache auf Gedeih und Verderb durchpeitschen nach der Methode »Vogel friss oder stirb«: Seiner Auffassung nach soll in allen EU-Staaten die Bürgerschaft zu einem
EU-weiten Plebiszit unter das Schafott geführt werden: Wer mit »Nein« stimmt, fliegt raus.

II.

Gegen solche bonapartistischen Machtallüren stellen wir den Wiener Appell aus der österreichischen Initiative Zivilgesellschaft. Sie war just am Tag nach dem Referendum in Irland zu ihrer 4. Konferenz versammelt und hat die Situation beim Schopf gepackt, nach einer intensiven, aber »symphonischen« Diskussion einen Vorschlag zu beschließen, wie es nun mit dem »Jahrhundertprojekt«der europäischen Integration weitergehen sollte, einem Projekt, das ja auch schon viel Positives gebracht hat, das aber auch an nicht wenigen Defiziten und sozialen Unausgewogenheiten krankt, die daran hindern, dass die EU für Europa selbst aber auch für die außereuropäischen Völker noch weitaus Positiveres hervorbringen könnte, als es bisher der Fall ist.

Der Appell aus der Zivilgesellschaft beschränkt sich bewusst auf den Kernpunkt des Problems, weil wir der Ansicht sind, dass alle anderen kritikwürdigen Aspekte der heutigen Gegebenheiten und des sogenannten »Reformvertrages« in diesem Kernpunkt ihre Wurzel, ihren »Entzündungsherd« haben:

Die Europäische Union ist bisher ein Gemeinwesen ohne einen demokratisch differenziert handlungsfähigen Souverän. Der Aktiv-Souverän ist nicht ihre Bürgerschaft, wie es für ein demokratisches Gemeinwesen auf der Höhe der Zeit sein müsste, sondern ihre Exekutive und nur zum Teil auch ihre parlamentarische Legislative. Beide Instanzen repräsentieren nicht die unmittelbare, sondern die abgeleitete, die sekundäre »Staatsgewalt«, die zwar durch Wahlen vom Aktiv-Souve­rän legitimiert ist, was aber inhaltlich-politisch nur eine pauschale, über die Programme der Parteien vermittelte Einflussnahme seitens der Bürgerinnen und Bürger der Union erlaubt.

Dieses vormundschaftliche, nicht voll-demokratische Herrschaftssystem ist auch im »Reformvertrag« weitergeführt. Die Abschwächungen sind minimal. Der Typus ist unverändert. Das heißt:

Die Bürgerschaft der Europäischen Union kann bisher ihr politisches Schicksal, ihre soziale Biographie, die sie entwickeln möchte, nicht wie ein mündiges Wesen gestalten. Damit sie das kann - und darin fließen alle Aufgaben ihres politischen Lebens zusammen - müssen in heutiger Zeit, soll diese demokratischen Charakter haben, vier Axiome konstitutionell garantiert sein:

a. Initiativen aus der Bürgerschaft der Union müssen das Recht haben, sich mit Gesetzes- oder anderen regelungsbedürftigen Vorschlägen an das zuständige repräsentativ-demokratische, gewählte Organ zu wenden, um es - innerhalb einer bestimmten Frist, vielleicht eines halben Jahres - damit geschäftsordnungsmäßig zu befassen. Wenn es innerhalb dieser Frist dem Anliegen zustimmt, erlangt es Rechtskraft - wie ein parlamentsinitiierter mehrheitlich gefasster Beschluss.

b. Kommt es dazu nicht, muss die Initiative das Recht in Anspruch nehmen können, ihr Anliegen mittels eines BürgerschaftsBegehrens direkt an den Souverän selbst zu richten. Sie verfolgt dieses dergestalt, dass wieder innerhalb einer bestimmten Frist - vielleicht eines Jahres - mit einer freien Unterschriftensammlung eine zu vereinbarende Zahl Stimmberechtigter - vielleicht EU-weit 10 Millionen - das Anliegen unterstützen.

c. Erreicht das BürgerschaftsBegehren dieses Quroum, wird binnen eines weiteren Jahres - vielleicht frühestens nach einem halben und spätestens nach einem Jahr - ein Bürgerschaftsentscheid durchgeführt. Verbindlich wird, was die Mehrheit der sich an der Abstimmung beteiligenden Bürgerinnen und Bürger beschließt

d. Schließlich ist für diesen dreistufigen direkt-demokratischen Prozess unter den Bedingungen des heutzutage starken Einflusses der Massenmedien auch für die politische Urteilsbildung der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung, dass ab der zweiten Hälfte eines Bürgerschaftsbegehrens und dann in der gesamten Zeit nach dessen erfolgreichem Abschluss bis zum Entscheid in den Massenmedien in einem geregelten Verfahren - unter der Moderation einer Ombudsperson - das Pro und Contra über den zur Entscheidung kommenden Sachverhalt frei und gleichberechtigt informiert und diskutiert werden kann [demokratische Medienbedingung].

Der Wiener Appell fordert nun, diese 4 Axiome in den »Reformvertrag« anstelle des jetzigen, völlig verkorksten Artikels 11 aufzunehmen. Würden wir das erreichen, könnte anschließend im Prinzip alles ansonsten auch noch Verquere dieses ja für niemanden übersichtlichen und transparenten Machwerks über eine längere Zeit Schritt für Schritt evolutionär in eine brauchbare, für jedermann verständliche Konstitution, wie es für ein modernes Gemeinwesen doch eigentlich selbstverständlich sein sollte, umgewandelt werden - ohne dass diejenigen, die meinen, die neuen exekutiven Funktions- und Verfahrensregelungen des »Reformvertrages« seien für »good governence« unabdingbar, befürchten müssten, die EU sei ohne diese nicht mehr »handlungsfähig«.

III.

Mag sein. Doch das ist nicht das ganze Leben der Union, nicht mal das entscheidende. Wie sich unter dem Einfluss der dreistufigen BürgerschaftsDemokratie sehr schnell zeigen wird: Die Exekutive mit ihren Apparaten und Bürokratien ist dann nicht mehr primär wichtig - weder im Positiven noch im Negativen ihres Wirkens. Wir werden dann schon die Wege finden, wie beide Systeme, die Regierungs- und die Bürokratiefunktion - die eine befreit von ihrem übermäßigen öffentlichen Gebaren, die andere befreit aus ihrer allzu großen Anonymität - optimal im Dienst des Gemeinwohls ihren Aufgaben nachkommen können. Im Grunde war ja jede der bisherigen Abstimmungen über dieses Vertrags-Konstrukt einer Kommission, die viel Geld verschlungen hat, ganz unabhängig von ihrem Ausgang a priori ein Unding, weil es keinerlei differenziertes Urteil und Votum über die Sachfragen seines Inhaltes erlaubte, auch schon deswegen nicht, weil keine Alternative angeboten war. Deshalb in Zukunft: In solchen Dingen Hände weg von Kommissionen, seien es nun gewählte oder eingesetzte; sie haben ihrem Wesen nach immer die Tendenz zum Bonapartismus, d. h. dazu, das freie, offene Geistesleben und das freie demokratische Vereinbaren zwischen den Bürgerinnen und Bürgern zu funktionalisieren und zu manipulieren.

Die Initiative Impuls21- Europäische BürgerschaftsBewegung EBB hat den Wiener Appell aus der österreichischen Zivilgesellschaft aufgegriffen, um seine Botschaft, jetzt, mehr als 200 Jahre nach 1789, die Demokratie »à la hauteur des principes« endlich zu verwirklichen, in die ganze Europäische Union zu tragen. Sie schlägt deshalb vor, die Alternative für den Art. 11 des Lissaboner »Reformvertages« bis zur nächsten Wahl zum Europäischen Parlament in einem Jahr nach dem oben [II.d] skizzierten Verfahren [Medienbedingung!] in allen Mitgliedsländern zu diskutieren und dann am Tag der Wahl einem ersten transparenten Bürgerschaftsentscheid zu unterbreiten, gegen den sicher auch die Stimmberechtigten in Irland trotz einer nochmaligen Abstimmung keine Vorbehalte haben werden.

Vielleicht wäre es die beste Unterstützung für Ihre Regierung, sie mit einer Willensbekundungskampagne im Internet, wie sie in Österreich und Deutschland auch schon gestartet ist und in anderen Ländern vorbreitet wird, bis zur nächsten RatsKonferenz im Oktober zu beauftragen, dort diesen Weg als den irischen Vorschlag und als die in der Natur der Sache begründete vernünftige Konsequenz aus dem »Nein« vom 13. Juni einzubringen und alle anderen Länder aufzufordern, sich mit diesem Votum zu verbinden. Dann hätten wir den neuen Konsens erreicht - als die unverhoffte Chance der Krise.

Denn das Zeitalter der Globalisierung braucht ein neues Paradigma, nach dem wir auf den Feldern des politischen, des wirtschaftlichen und monetären wie des kulturellen Lebens als richtungsweisendes Vorbild handeln können. Das können die Nationalstaaten allein nicht mehr leisten. Die EU - zeitgemäß konstituiert - könnte dieser Wegweiser für die ganze Völkergemeinschaft unserer Erde sein!

So würden wir die Chance der Krise verantwortungsbewusst dem Menschheitsganzen verpflichtet nutzen.

Wir würden Europa dergestalt aus dem Besten seines Jahrtausende alten Erbes und offen für seine Zukunftskräfte dergestalt auf sein demokratisches Fundament gründen, dass wir es als unser nie definitiv fertiges gemeinsames Haus nach dem Plan und Willen seiner Menschen bauen können.

Das wäre nach den ersten fünfzig Jahren europäischer Integrationsgeschichte für das 21. Jahrhundert wahrlich eine Neubegründung der Union durch ihre nun zur geistigen Selbstbestimmung und politischen Souveränität entschlossene Bürgerschaft.

Wir laden alle ein, sich an diesem Projekt → zu beteiligen.

Wir verbleiben mit den besten Grüßen

Wilfried Heidt, Ines Kanka, Gerhard Schuster

Impuls 21 - Europäische BügerschaftsBewegung EBB
Achberg/Wien, den 24. Juni 2008

wilfried.heidt@kulturzentrum-achberg.de
gerhard.schuster@ig-eurovision.at

Wilfried Heidt, c/o Internationales Kulturzentrum,
Hohbuchweg 23, D-88147 Achberg

Gerhard Schuster c/o IG-EuroVision-Österreich,
Brantinggasse 61, A-1100 Wien