new trinity and unity | Zeichen der Zeit - 10-07-10 - Off limits für das Gewissen [1]


Zeichen der Zeit - 10-07-10 - Off limits für das Gewissen [1]

„Revolutionierung des Volksentscheids auf Bundesebene” - ein Irrlicht

Liebe Leser, liebe Freunde,

mit dem zitierten Betreff ist dieser Tage - vermutlich auch wieder mit Benutzung einer Empfängeradressliste meiner Korrespondenzen - mal wieder ein Zirkular in Umlauf gesetzt worden, das an dieser Stelle näher zu charakterisieren ich mir ersparen möchte.

1. Nun wurde, wie gesagt, zum Versand dieses Extemporale mit großspurigem Betreff und ohne Angabe des Sinnes des Ganzen offenbar wieder eine meiner Adresselisten missbraucht, die ich leider mal zu verschlüsseln vergaß. Auch hier - wie in der angedeuteten Sache selbst „off limits für das Gewissen” - eben nach der Art, wie es die Arbeitsweise des Absenders seit eh und je ist.

So erreichten mich Anfragen von wahrlich nicht unintelligenten Freunden, was ich „zu dieser Sache” meine. Davon abgesehen, dass ich zu keiner Sache etwas „meine” - entweder habe ich ein Urteil dazu oder ich äußere mich nicht! -, müsste es doch aus allem, was ich zu „dieser Sache” [jemals - mit Bertold Hasen-Müller - und aktuell] publiziert habe [nämlich das Ganze einer Neubegründung der Demokratiewissenschaft in sozialwissenschaftlicher, menschenkundlicher, geschichtlicher, zeitgeschichtlicher und verfassungsrechtlicher Hinsicht] für denjenigen, der diese Arbeitsergebnisse und ihre projektorientierten Umsetzungen seit 1983 kennt, klar sein, wie ich - zunächst, bis Näheres dazu verlautet - heiße Luft beurteile. Diese Neubegründung der Demokratiewissenschaft, was denn sonst, war auch die Revolutionierung des traditionellen historischen Begriffs „Volksentscheid”, wie er noch für „Weimar” galt.

2. Ich wiederhole diesbezüglich das P.S. der letzten ZdZ-Ausgabe, dass auch schon Bezug nimmt auf eine Mitteilung aus dem Verein „Mehr Demokratie”, und will für alle, die es vielleicht nicht in der ganzen Bedeutung, die ihm zukommt, mitgekriegt haben, nochmals erklären, was in unserer Petition vom 9. November 2009 [www.volksgesetzgebung-jetzt.de/petition-2009/aspekte-1] die verfassungsrechtliche Schlüsselrolle spielt:

Durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 30. Juni 2009 [s. a. a. O.] hat sich die offizielle verfassungsrechtliche Beurteilung zu GG 20,2 grundlegend geändert, denn in dem Urteil wird - sogar erweitert durch die Bezugnahme auf GG Art. 1 - die von uns von Anfang an gegen die h. L. verfochtene Position bestätigt!! Daraus folgt rechtslogisch: Es ist nach GG 20,2 geboten [!] und nicht ins Belieben des parlamentarischen Verfassungsgesetzgebers gestellt, das Abstimmungsrecht der Rechtsgemeinschaft verfügbar zu machen.

3. Wenn also jetzt die Leute des Vereins „MD” über die verfassungsrechtliche Frage GG 20,2 konferieren wollen, dann sind sie wenn nicht 20 Jahre, so doch hinter einer Frage her, die seit dem 30.6.09 höchstrichterlich geklärt ist. Wir haben gegenüber dem Bundestag in unsrer Petition vom 9.11.09 darauf abgehoben. Das heißt, es gibt da nichts mehr zu konferieren. Und man sollte sich nicht verwirren lassen, und etwas für „wichtig!!” halten, was kalter Kaffee ist.

Bitte teilt Leuten, die nicht auf der Höhe sind, mit, wo sie sich kundig machen können.

Das heißt: Sollte sich der Bundestag bei der Befassung unserer Petition abermals abschlägig verhalten, werden wir dem BVerfG auf der Grundlage seiner eigenen Logik vom 30.6.09 eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Damit ist freilich erst die halbe Miete eingefahren. Der Bundestag ist frei, das Gesetz auszugestalten. Deshalb hängt die zweite Hälfte der Miete davon ab, ob eine große Volksbewegung verlangt [= Abstimmungsprojekt www.volksgesetzgebung-jetzt.de/aktion/abstimmung], dass über den von uns vorgelegten Ausgestaltungsvorschlag mit seinen Kriterien ein Bürgerschaftsentscheid stattfinden kann.

4. Das zu unterstützen waren und sind alle eingeladen. Dem nachzukommen wäre die nötige „Revolutionierung” des ignoranten oder noch nicht ganz wachen, der Demokratie aber freund­lich gesonnenen Bewusstseins. Alles andere ist Spaltung und Schwächung der 1983 von Achberg aus begründeten Bewegung für direkte Demokratie durch dreistufige Volksgesetzgebung.

Das sind die Tatsachen, aus denen sich Kooperation und Zusammenarbeit von selbst ergibt, wenn einen keine sachfremden Triebe daran hindern. Da nehme man sich Beuys zum Vorbild!

Mit besten Grüßen - Wilfried Heidt