new trinity and unity | Petition


Petition

An den 17. Deutschen Bundestag

Jetzt Volksgesetzgebung verwirklichen!

Nach 60 Jahren Grundgesetz [1949]
und nach 20 Jahren »Wir sind das Volk« [1989]

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt in seinem Artikel 20 Absatz 2: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.« Die Initiative »Wir sind das Volk-2009« erkennt in dieser unantastbaren Verfassungsbestimmung [GG Art. 79 Abs. 3] die Verankerung der Grundprinzipien einer auf der Idee der Volkssouveränität beruhenden komplementär-partizipativen Demokratie. Damit ist an den Verfassungsgesetzgeber spätestens mit der Wiedererlangung der nationalen Einheit Deutschlands der Auftrag verbunden, außer der Ausgestaltung der staatsrechtlichen Grundordnung zur parlamentarischen Demokratie – was von Anfang der Bundesrepublik an geschehen ist – dem Volkssouverän auch das zeitgemäß entfaltete plebiszitäre Element des Abstimmungsrechtes des Volkes verfügbar zu machen.

Das geht nach Ansicht der Initiative auch indirekt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 30. Juni 2009zum Begleitgesetz des EU-Lissabon-Vertrages hervor, wo im Hinblick auf die Kardinalnorm der demokratischen Ordnung, wie das Grundgesetz sie festlegt, mehrfach der Artikel 20 Absatz 2 zitiert wird; zum Beispiel im Abschnitt 211 des Urteils, wo es heißt: »Das Recht der Bürger, in Freiheit und Gleichheit durch Wahlen und Abstimmungen die öffentliche Gewalt personell und sachlich zu bestimmen, ist der elementare Bestandteil des Demokratieprinzips. Der Anspruch auf freie und gleiche Teilhabe an der öffentlichen Gewalt ist in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) verankert. Er gehört zu den durch Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG als unveränderbar festgelegten Grundsätzen des deutschen Verfassungsrechts.«

Die vollständige Petition und weitere Projektelemente findet man auf: www.volksgesetzgebung-jetzt.de